Wiederherstellung von Grenzen nach einem Gebäudeeinstrurz

Grenzpunkte werden in der Regel durch Grenzmarken in der Örtlichkeit visualisiert. Repräsentiert eine Gebäudeecke ein Grenzpunkt, so wird von der Abmarkung abgesehen. Wird das Gebäude abgerissen muss vor Baubeginn die Sicherung potentiell gefährdeter Grenzpunkte beantragt werden. Im Falle eines älteren Gebäudes wird durch Aufnahme der Gebäudeecke die Genauigkeit des im Liegenschaftskatasters geführten Grenzpunktes erhöht. Nur dadurch ist sichergestellt das der Grenzpunkt nach Abschluss der Baumaßnahmen korrekt wiederhergestellt werden kann.

Was passiert mit Gebäudeeck-Grenzpunkten im Falle eines Gebäudeeinsturzes?

In der Regel ist die Wiederherstellung von Grenzpunkten kein Problem, da Grenzmarken nur die örtliche Repräsentation des im Liegenschaftskataster geführten Grenzpunktes sind.

Wurde das Gebäude zu Zeiten der DDR oder noch davor errichtet, wird die Wiederherstellung mit unter zu einer Herausforderung. Neben historischen Kartenmaterial müssen hier die Verläufe der noch sichtbaren Gebäudemauern aufgemessen werden. Nur wenn anhand handfester Indizen, Dokumentationen und Nachweisen der tatsächliche Grenzverlauf nachgewiesen werden kann, kann die Grenze auch i.S.d. Liegenschaftskatasters wiederhergestellt werden. Ist der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur nicht sicher oder widersprechen sich Daten, so muss der Grenzverlauf mittels einer Grenzverhandlung ermittelt werden.