Vermessungsrecht

Das Vermessungswesen ist Ländersache. Dies entsprichter der im Art. 70 GG vorgesehenen Zuständigkeitsvermutung der Länder bei fehlender zuweisung als konkurierende oder ausschließliche Gesetzgebung. Aus diesem Grunde gibt es 16 verschiedene Vermessungsgesetze, die mehr oder weniger ähnlich aufgebaut sind.
Für Sachsen ist das SächsVermKatG [Achtung, externer Link] die maßgebliche Hauptnorm. Diese wird durch die SäachsVermKatGDVO [Achtung, externer Link] konkretisiert.
Für die praktische Umsetzung sowie zur Konkretisierung der darin enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe sind vom zuständigen GeoSN die VwVLika und VwVLika [Achtung, beides externe Links] herausgegeben worden.

Zusätzlich zum Vermessungsfachrecht kommt noch die Sächsische Verordnung über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (SächsÖbVIVO) [Achtung, externer Link] dazu.