Vermessungskosten – Zerlegung

Die Kosten richten sich nach der 2. Sächsischen Vermessungskostenverordnung (2. SächsVermKoVO). Wir haben die Berechnungsvorgaben dieser Vorschrift in ein einfaches Formular eingepflegt. Nach der Angabe der benötigten Angaben erhalten Sie die voraussichtlichen Kosten. Trotz sorgfältiger Kontrolle des Formulars, können wir die Richtigkeit der Ergebnisse nicht garantieren.

Kosten für eine Flurstückszerlegung / Teilung

Damit das Formular funktioniert, müssen Sie bitte JavaScript aktivieren!

Entsprechend der Vorgaben der zweiten Sächsischen Vermessungskostenverordnung kostet stellt der ÖbVI nach der Zerlegung des oben angebenden Flurstücks incl. 19 % MwSt. mittels Kostenbescheid in Rechnung.

Die ermittelten Kosten sind gesetzlich vorgegebene Kosten. Das heißt das der ausführende ÖbVI weder Aufschläge für Schnelligkeit noch Rabatt gewähren kann. Warum es bei Katastervermessung keinen Rabatt gibt lesen Sie in einem separaten Artikel.

Zusätzlich entstehen Kosten bei der unteren Vermessungsbehörde ihres Landkreises. Für diese auf Grundlage der zweiten Sächsischen Vermessungskostenverordnung entstehenden Kosten, stellt die uVB eigenständige Kostenbescheide aus. In der oben dargestellten Kosteninformation sollen diese