Unterschied Grundstück und Flurstück

Flurbuch Häufig werden ´die Begriffe Grundstück und Flurstück als Synonyme verwendet.
Nach Nr. 1.2 Abs. 1 ist ein Flurstück ein eindeutig begrenzter zusammenhängender Teil der Erdoberfläche dem ein Ordnungsmerkmal (Flurstücksnummer) zugewiesen ist. Flurstück ist somit ein Begriff aus dem Liegenschaftskatasterrecht.
Ein Grundstück ist ebenfalls ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. Dieses wird unter einer eigenen fortlaufenden Nummer im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes geführt. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Bilden mehrere Flurstücke ein Grundstück, müssen diese nicht unbedingt nebeneinanderliegen, jedoch mindestens im gleichen Grundbuchbezirk.