Unabhängige Vermessungsgutachten

Vom Gericht wird ein Gutachter bestellt, wenn die Sachlage sich nach rein juristischen Gesichtspunkten nicht sicher entscheiden lässt.
Dazu fragt das Gericht zunächst an, ob die Aufgabenstellung im Büro gelöst werden kann. Handelt es sich um eine rein vermessungstechnische Fragestellung so bin ich zur Lösung verpflichtet. Meist sind die Aufgaben jedoch komplexer Natur:

So ist zum Beispiel festzustellen, ob eine Mauer nur auf einem Flurstück steht oder ob der Nachbar zu nah an die Grenze gebaut hat.
Dazu ist neben Messungen auch die Auswertung aktueller und historischer Vorschriften erforderlich.
Die Messungen können umfangreicher Natur sein, wenn die Grenze nicht aktuell festgestellt ist. Vorschriften sind neben den vermessungstechnischen in der Regel auch die Bauordnungen und das Nachbarrecht zu beachten.
Vor Ort müssen auch alle Beteiligten Parteien (Kläger, Beklagte und sonstige Beteiligte) gehört werden um einen Gesamteindruck zu erhalten.
Erst danach kann ein Gutachten erstellt und dem Gericht vorgelegt werden.

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