Mit Einführung von ALKIS dürfen Flurkarten (Langtext: Bereitstellung von Informationen aus den Datenbeständen des Liegenschaftskatasters nach § 11 SächsVermKatG, Übermittlung von Präsentationsausgaben, Liegenschaftskarte) Wie auch im Amt müssen Sie jedoch berechtigtes Interesse nachweisen, insofern dieser Auszug auch Eigentümerdaten beeinhalten soll. Wir im Büro können den Flurkartenauszug interaktiv auswählen, Sie können einen Ausdruck sofort mitnehmen. Auf Wunsch auch mit Legende.
Die Frage nach den Kosten ist geregelt in „Zweite Sächsische Vermessungskostenverordnung vom 24. Juli 2012 (SächsGVBl. S. 409), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. Juni 2014 (SächsGVBl. S. 332) geändert worden ist“.