Grundflächenzahl ermitteln
Die Grundflächenzahl ist eine einheitelose Zahl. Sie ermittelt sich aus der Differenz von Grundfläche und Grundstücksfläche.
Grundfläche ermitteln
Die Grundfläche ergibt sich aus der Multiplikation von Länge und Breite des Gebäudes.
Folge Gebäude sind dabei zu berücksichtigen:
- Hauptgebäude
- Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten
- Nebenanlagen i.s.d. §14 BauNVO (z.B.: Anlagen zur Versorgung der Baugebiete mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser)
- bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche über denen sich keine andere angerechnete bauliche Anlage befindet
Geschossflächenzahl ermitteln
Die Geschossflächenzahl ist eine einheitelose Zahl. Sie ermittelt sich aus der Differenz von Geschossfläche und Grundstücksfläche.
Geschossfläche ermitteln
Die Grundfläche ergibt sich aus der Summe (Außenmaße!) aller Vollgeschosse des Gebäudes.
Unberücksichtigt bleiben:
- Nebenanlagen isd. §14 BauNVO
- Balkone
- Loggien
- Terrassen
- bauliche Anlagen die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind.
Baumassezahl
Die Baumassezahl ist eine einheitelose Zahl. Sie ermittelt sich aus der Differenz von Baumasse und Grundstücksfläche.
Baumasse
Die Baumasse ergibt sich aus dem Volumen vom Fussboden des untersten Vollgeschosses bis zur Decke des obersten Vollgeschosses.