Langgestreckte Anlagen (Straßen, Bahnen, Dämme und Gewässer)

Im Rahmen des Neu- und Ausbaus von Straßen, Bahnen, Dämme und Gewässern ist in der Regel eine Katastervermessung notwendig. Erstreckt sich eine solche Anlage mehr als 100 Meter so wird diese als langgestreckte Anlage bezeichnet.