Eine Aufgabe der Landesvermessung ist es die Grenzen des jeweiligen Bundeslandes zu vermarken. Der Verlauf der Grenze wird durch eine Grenzkomission festgelegt. Je nachdem ob die Grenze „nur“ eine Bundeslandgrenze oder sogar eine Staatsgrenze ist, setzt sich diese Kommission anders zusammen. Der ÖbVI darf den Verlauf von Landesgrenzen weder bestimmen noch vermarken. Solten die Grenzen eines Flurstücks mit denen einer Landesgrenze zusammenfallen
Auf den Grenzpfeilern zw. Sachsen und Tschechien befinden sich die Buchstaben D und Č so dargestellt das das Länderkürzel erkennbar ist in dem der Betrachter sich befindet.