Was versteht man unter Teilung / Zerlegung
Landläufig wird mit Teilung meist der Begriff Zerlegung oder auch Teilungsmessung gemeint. Im BauGB regelt §19 die Teilung von Grundstücken.
Mit einer Vermessung zerlegt man ein Flurstück, das nach Übernahme der Zerlegung ins Liegenschaftskataster ein eigenes Grundbuch Blatt erhalten kann.
Wer kann eine Teilung / Zerlegung beantragen
Den Antrag auf Zerlegung kann nur der Eigentümer stellen, weil auch nur er dem Grundbuch die Teilung mitteilen kann.
Was kostet eine Teilung?
Dies hängt von vielen Faktoren ab. Nutzen Sie hierzu unseren Vermessungskostenrechner um die voraussichtlichen Kosten individuell zu ermitteln.
Wie läuft eine Teilung / Zerlegung ab?
Für eine Zerlegung sind die Daten des Liegenschaftskatasters Grundlage. Diese werden in den unteren Vermessungsbehörden geführt. Nach Erhalt und rechnerischer Bearbeitung der Unterlagen müssen die alten Grenzmarken gesucht und geprüft werden. Erst dann kann die Festlegung der neuen Grenze erfolgen. Die Vermessung wird mit einen Verwaltungsakt Grenztermin abgeschlossen, zu dem alle Beteiligten geladen sind. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann die Übernahme ins Liegenschaftskataster erfolgen und der Fortführungsnachweis erstellt werden.
Wann wird eine Teilung / Zerlegung durchgeführt?
§ 19 BauB Teilung von Grundstücken
- Die Teilung eines Grundstücks ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder sonst wie erkennbar gemachte Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder als ein Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücke eingetragen werden soll.
- Durch die Teilung eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplans dürfen keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.