Ist der Verlauf einer Grundstücksgrenze vor Ort nicht mehr erkennbar, müssen abhanden gekommene Grenzsteine bzw Grenzpunkte wiederhergestellt werden.
Wann muss eine Grenze wiederhergestellt werden?
Grundsätzlich regelt das die entsprechende Verwaltungsvorschrift, hier §16 Abs.2 SächsVermKatGDVO. So muss vor Zerlegung eines Flurstücks zuerst die Grenze wiederhergestellt werden.
Auch nach Auffassung des BGH muss, wenn im Bereich der Grenze gebaut wird, die Grenze sicher sein.
Wann kann eine Grenze wiederhergestellt werden?
Jederzeit auf Antrag. Das ist im BGB §919 Abs.1 niedergeschrieben. Es genügt der Antrag eines (Nachbar-)Eigentümers.
Wer darf eine Grenze wiederherstellen?
Im Freistaat Sachsen sind dazu die ÖbVI befugt.
Was kostet eine Grenzwiederherstellung?
Die Kosten sind in der jeweils gültigen Kostenverordnung festgelegt. Bei einer Zerlegung gilt die Tarifstelle 2a, ohne Zerlegung die Tarifstelle 4. Mit unserem Vermessungskostenrechner, können anhand von konkreten Werten die Kosten für eine Grenzwiederherstellung berechnet werden.
Wie lange dauert eine Grenzwiederherstellung?
Wenn Ihr Antrag bei mir eingegangen ist, werden die Unterlagen in der zuständigen unteren Vermessungsbehörde bestellt. Nach den Erhalt wird zunächst das Datenmaterial ausgewertet. Je nach Qualität kann das ein Arbeit von mehreren Stunden bis hin zu Tagen sein. Vor dem eigentlichen Messen vor Ort werden die Nachbarn schriftlich über das notwendige Betreten ihrer Flurstücke informiert.
Dann ist es eine Frage der Umweltbedingungen, z.B. Hecken, dichtes Unterholz, Zäune, verschlossene Tore, Vieh auf der Weide, die teilweise durch Ihr Mitwirken beeinflusst werden können.