Grenzstein gestohlen, verschoben, verbuddelt oder einfach nicht mehr auffindbar?
Grensteine und andere Grenzmarken wie Bolzen und MKs sind die häufigsten Vermarkungsarten von Grenzpunkten. Insofern ein Grenzpunkt nicht ausgesetzt oder abgesehen ist muss dieser in der Örtlichkeit z.B. mittels eines Grenzsteines verortet sein.
Fehlt dieser muss er von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingeneur wiederhergestellt werden.
Die Kosten hierfür trägt der Antragssteller.
Was Kostet es einen Grenzstein wiederherstellen zu lassen
In Sachsen ist hierfür die 2. Sächsische Vermessungskostenverordnung maßgeblich. Im Anhang 1 ist die Tarifstelle 4.1 der richtige Ansatzpunkt.
Zur Ermittlung nutzen Sie bitte unseren Vermessungskostenrechner.
Fragen
Was kostet eine Grenzstein / Grenzmarken wiederherstellung?
Dies ist von bestimmten Faktoren abhängig. Verwenden Sie unseren Vermessungskostenrechner
Wer bezahlt einen neuen Grenzstein?
Zu dieser Frage gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eine in der Fachwelt immer wieder gern zitierte Festlegung:
§ 919 Grenzabmarkung: Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.
Daraus folgt das die Kosten für die Wiederherstellung zugleichen Teilen von allen Grenzstein-Nachbarn getragen werden muss. Idealerweise wird darauf gleich bei der Antragsstellung geachtet. Im Nachhinein kann, im falle von uneinsichtigen Nachbarn, nur mittels einer privatrechtlichen Klage die Kostenbeteiligung durch die Nachbarn durchgesetzt werden.
Ich weiß wer den Grenzstein verrückt hat, wer muss die Wiederherstellung bezahlen?
Grundsätzlich bezahlt derjenige die im Rahmen der Grenzwiederherstellung entstanden Kosten, der im Antrag als Kostenschuldner vermerkt ist.
Insofern der Verursacher die entstanden Kosten nicht „freiwillig“ selber Tragen will, kann dieser nur auf privatrechtlichen Wege zur Übernahme gedrängt werden.