Grenzbescheinigung – Grenzattest

Die kreditgewährende Bank möchte auch sicher gehen, dass das Objekt ordnungsgemäß errichtet ist. Ordnungsgemäß bedeutet in dem Falle, dass keine Baulasten nachträglich entstanden ist.
Dazu dient u.a. die Aufmessung des fertiggestellten Gebäudes und die Überprüfung der einzelnen Grenzabstände.
Im manchen Bundesländern ist dieser Vorgang unter dem Begriff Grenzattest oder Grenzbescheinigung sogar in der Kostenordnung fixiert.
Da jedoch Vermessung länderspezifisch geregelt ist, haben wir im Freistaat diese Leistung nicht in den Vorschriften. Eine öffentlich-rechtliche Leistung ist es mit der Beurkundung durch das Amtssiegel. Dazu ist nach §18 (3) SächsVermKatG der ÖbVI befugt.

Ihre Fragen zum Thema Grenzbescheinigung

Für Fragen zu diesem oder ähnlichen Themen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir beraten Sie gern über Grenzbescheinigung ! Stellen Sie Ihre Frage über unsere Kontaktseite und der jeweilige Fachmitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Beantragung von Grenzbescheinigung

Als ÖbVI im Freistaat Sachsen darf ich die hoheitliche Tätigkeit der "Grenzbescheinigung" durchführen. Die dafür zu berechnenden Kosten sind durch die 2. SächsVermKoVO festgeschrieben. Die voraussichtliche Höhe der Kosten können mit unserem Kostenrechner prognostiziert werden. Rabatte und Vergünstigungen dürfen im Bereich der hoheitlichen Katastervermessung nicht gewährt werden. Warum dies so ist erfahren Sie in unserem Informationsartikel: "Rabatte in der Vermessung".