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Begriffe des Wörterverzeichnis
Die anzahl der angrenzenden Flurstücke entspricht der um Ihr Flurstück herum befindlichen weiteren Flurstücke. Im folgenden Beispiel sind dies 4.
Bauliche Anlagen i.S.d. §2 I SächsBO sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere …
bildliche Darstellung der Lage und Figur der Flurstücke
Als Festgestellte Grenze werden alle Grenzen bezeichnet für die es einen Kasternachweis existiert der nach dem 31. August 2003 erstellt wurde (§12 II SächsVermKatGDVO).
FGP ist die Abkürzung für „Festgestellter Grenzpunkt“. Alle Grenzpunkte einer nach 31. August 2003 festgestellten Grenze besitzen diesen Status.
Das Gemeindegebiet wurde in Fluren unterteilt. Diese Unterteilung ist vor allem im preußischen Kataster vorherrschend.
Eindeutig begrenzter zusammenhängender Teil der Erdoberfläche dem ein Ordnungsmerkmal (Flurstücksnummer) zugewiesen ist.
Welche Objekte im Sinne des Katasters als Gebäude definiert werden ist in §5 Abs. 5 SächsVermKatGDVO definiert: Gebäude sind oberirdische, überdachte, mit dem Erdboden fest verbundene bauliche Anlagen, die …
Eine wesentliche Veränderung in den Außenmaßen eines Gebäudes liegt vor, wenn sich die Grundfläche eines Gebäudes durch den Anbau oder Abriss eines Gebäudeteiles um mehr als 10 Quadratmeter verändert.
Nach der SächsBO gibt es 5 Gebäudeklassen die nach der folgenden Systematik unterschieden werden