Gebäudenvermessung für hoheitliche Zwecke
Gebäudeeinmessung
In Sachsen besteht eine Einmessungspflicht für neu errichtete und veränderte Gebäude. Spätestens zwei Monate nach Abschluss der Baumaßnahme hat der Eigentümer die Aufnahme zu veranlassen.
Gebäudevermessung als Ingeneurvermessung
Gebäudeinnenaufmaß – Grundrissplan
Elementare Grundlage für bauliche Veränderungen am Bestand sind Grundrisspläne. die vor allem von Bauingenieure, Architekten und Statiker benötigen werden.
Grobabsteckung
Wenn mit Keller gebaut wird muss zuvor die Erde ausgehoben werden. Um die Menge des Aushubs auf ein vertretbares Maß zu begrenzen ist die Grobabsteckung eine sinnvolle Maßnahme.
Feinabsteckung
Die Feinabsteckung ist Grundlage für die Errichtung der zukünftigen Gebäudeaußenmauern. Durch spannen von Schnüren, können die Maurer die vorgaben aus dem Bauantrag exakt umsetzen.
Bewertung von Immobilien
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