Eine Fläche ist immer eine abgeleitete Größe, im einfachsten Falle also das Produkt aus Länge mal Breite. Interessant ist jedoch, woher die Länge und Breite stammen. Es ist möglich, die im Projekt (Architektenplan) angegebenen Maße oder aber die tatsächlich realisierten Größen zu verwenden. Die Wohnfläche dient unmittelbar zur Bestimmung des Mietzinses.
Es liegt in der Natur der Dinge, dass nicht alles so gebaut wie geplant wird. Und wie bei jedem durch Menschenhand geschaffenen Werk sind auch Abweichungen möglich und zulässig. Zurzeit wird im Bereich der Wohnflächenermittlung eine Abweichung von 10% als vertretbar angesehen. Diese Größenordnung wird vom BGH (siehe dort: VIII ZR 205/88, VIII ZR 295/03) angenommen.
Soweit der Bedarf zur Überprüfung der Wohnfläche, also durch Vergleich der Angaben lt. Mietvertrag mit der tatsächlichen Fläche besteht, kann Ihnen unser Aufmaß helfen.
Klar fallen für Messung und Dokumentation auch Kosten an. Um abzuschätzen, inwieweit sich bei Ihnen das Kosten-/ Nutzen Verhältnis günstig auswirkt ein Beispiel: Wohnung mit Schrägen im Dach (und eventuell im Grundriss). Sie sind etwas komplizierter aufzubereiten, so dass da mit 2 EUR/m² gerechnet wird, einfache rechteckige sind dann preiswerter.
Ermittlung der Wohnfläche – Preise
Da jede Wohnung individuell ist, kann keine pauschale Preisauskunft geben werden. Dieser variiert je nach Zimmergröße und Aufbau des Zimmers.