Definition
Abstandsflächen werden von allen Gebäudeaußenmauern geworfen. Dabei wird die Gebäudeaußenmauer virtuell auf die mittlere Geländehöhe umgeklappt und mitels einer Berechnungsformel angepasst.
Zweck einer Abstandsfläche ist es den Anforderungen an Brandschutz sowie gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen nachzukommen.
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gesetzliche Anforderungen
Alle Abstandsflächen eines Gebäudes auf dem Baugrundstück liegen und nicht über Grundstücksgrenzen hinaus ragen. Befinden sich mehrere Gebäude in unmittelbarer nähe sollten deren Abstandsflächen sich nicht gegenseitig überlagern. Ragt eine Abstandsfläche in ein anderes Flurstück hinein so muss dieser Teil mittels einer Baulast abgesichert werden. Zweck der Baulast ist es das Rechtlich gesichert ist das die Abstandsfläche eines zukünftig in der Nachbarschaft befindlichen Gebäudes nicht die andere Abstandsfläche überlagert. Außnahmen bilden öffentliche Verkehrs-/Grün- und Wasserflächen. Befindet sich auf den Nachbarflurstück eine solche Fläche so dürfen Abstandsflächen bis zur Mitte des Flurstücks ragen ohne das eine Baulast eingetragen werden muss.
Berechnung Abstandsfläche
Als Berechnungsgrundlage werden zahlreiche Gebäudeinformationen wie Höhen, aber auch Abstände benötigt. Im Idealfall, wenn ein Gebäude keine Anbauten wie Balkone, Erker Treppenhäuser etc. aufweisst und zu der Gebäudeklasse 1 oder 2 zählt wird die länge der Abstandsfläche aus 40% der Gebäudehöhe abgeleitet. Die Höhe des Daches wird ebenfalls mit 40 % berücksichtigt. Weißt das Dach eine Neigung von unter 70 Grad auf so werden sogar nur 13,333% der Dachhöhe angesetzt.